Geldwäscheverpflichtete wie etwa Banken oder Steuerberater können dann direkt in diese Dokumente Einsicht nehmen und so mit weniger Aufwand ihren Pflichten zur Geldwäscheprävention nachkommen. Dadurch werden laufende Anfragen zwischen den einzelnen Unternehmen sowie das hin-und-her-Senden von Dokumenten vermieden und KYC-Prozesse entscheidend vereinfacht.
Das Problem
Rechtsträger müssen ihm Rahmen von KYC-Checks für ihre Geschäftspartner (vor allem Banken) oft mehrmals im Jahr dieselben KYC-Dokumente (Handelsregisterauszüge, Organigramme, uvm) zur Verfügung stellen. Insbesondere Dokumente ausländischer Obergesellschaften sind nach Ansicht der FMA nur sechs Wochen gültig. Diese müssen daher, auch wenn sich nichts geändert hat, immer wieder neu angefordert und den (künftigen) Geschäftspartnern übermittelt werden. Im Konzern müssen relevante Unterlagen darüber hinaus für jede einzelne (Tochter-)Gesellschaft zusammengestellt und aufbewahrt werden. Dies bedeutet einen beachtlichen bürokratischen Aufwand, der oftmals die Compliance-Abteilung blockiert und Finanzierungsprozesse verzögern kann.
Die Lösung
Das mit 10. November neu eingeführte “Compliance-Package” soll hierbei Abhilfe schaffen. Parteienvertreter wie Anwälte oder Steuerberater können für Unternehmen dieses Compliance-Package an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer übermitteln. Dieses soll dabei aus jenen Dokumenten bestehen, die notwendig sind, um die wirtschaftlichen Eigentümer eines Rechtsträgers festzustellen. Banken und andere Verpflichtete können die Dokumente direkt aus dem Register abrufen und ihren Pflichten zur Geldwäscheprävention nachkommen. Dies hat den Vorteil, dass sich das Unternehmen ein ständiges Zusammenstellen und Übermitteln der immer gleichen Dokumente erspart. Das Hochladen eines Compliance-Package ist noch mit weiteren rechtlichen Vorteilen verbunden.
Die weiteren Vorteile des Compliance-Packages
Haben Sie Fragen zu Compliance-Package oder WiEReG? Die BT Compliance Experten beraten Sie gerne.